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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines und Pflichten des Auftraggebers
Für an uns gegebene Aufträge gelten unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesetzlichen Bestimmungen.

Obliegenheit des Auftraggebers ist es, uns als Auftragnehmer alle Informationen und Unterlagen
zu beschaffen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.

Der Auftraggeber hat insbesondere dem Auftragnehmer sämtliche vorhandene den Auftrag betreffende Rohr- und Abwasserleitungspläne zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung über alle ihm bekannten Besonderheiten der Rohr- und Abwasserleitungsführung ausführlich zu unterrichten. Dies gilt insbesondere für ungewöhnliche Rohrführungen und empfindliche Rohrmaterialien, wie z. B. Kunststoff, Blei, poröses und altersschwaches Material u.ä. Ebenso hat der Auftraggeber den Auftragnehmer umfassend über bekannte etwaige Rohreinbringungen, wie z. B. Klebstoffe, Scherben, Steine, Beton oder Wurzeln zu informieren.
Auch auf vorangegangene, also bereits erfolgte, Reinigungsversuche, insbesondere bei Verwendung chemischer Mittel und insbesondere bei der Anwendung nicht fachgerechter Reinigungstechnik hat der Auftragnehmer hinzuweisen, gleich ob durch ihn selbst erfolgt oder einer Fremdfirma.

§ 2 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährt auf die Möglichkeit erneuter Verstopfung bzw. bei erneuter Verstopfung keine Garantie, insbesondere wenn die Rohrleitung durch Einbringung nicht geeigneter Stoffe verstopft bzw. erneut verstopft wurde.
Eine mögliche kostenlose Beseitigung bei Wiederverstopfung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn diese verursacht worden ist durch Rohrschaden, Rohrsenkung, Wurzeleinwuchs, unfachmännisch verlegte Rohrleitungen oder nachträglich eingebrachte Fremdkörper.

§ 3 Haftung und Freistellungspflicht, Haftung im Allgemeinen und Kennzeichnungs- und Informationspflicht des Auftraggebers
Bei Verletzungen der dem Auftraggeber nach § 1 Absatz 2 ff. obliegenden Informationspflichten
stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer für alle daraus entstandenen Schäden und Folgeschäden gegenüber Dritten frei, es sei denn, die Schäden und Folgeschäden sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers selbst sind in diesem Falle ebenso ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden und Folgeschäden sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen.

Bei Übergabe von Abfällen jeglicher Art trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die genaue Bezeichnung und ordnungsgemäße Verpackung/Befüllung/Lagerung zur Übergabe an den Auftragnehmer.
Mit seiner Unterschrift versichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer, dass es sich genau um die Abfallart handelt, die er angegeben hat.

Abfälle sind nach den gültigen einschlägigen Bestimmungen und Gesetzen genau zu bezeichnen, normalerweise mit dem jeweiligen Abfallschlüssel, ggf. muss eine Probe genommen und zur Bestimmung an das betreffende Institut eingesendet werden. Dies gilt insbesondere für Gefahrstoffe.
Die genannten Pflichten wie auch die Beschränkung der Haftung gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Parteien.

§ 4 Zahlung und Zahlungsverzug, Aufrechnung
Der Vergütungsanspruch entsteht mit Beendigung des Auftrages und Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas andres vereinbart wurde. Wenn der Auftragnehmer die vorgesehenen Arbeiten aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht beginnen kann oder vorzeitig abbrechen muss, kann der Auftragnehmer unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden zu verlangen, 20 % der zu erwartenden Vergütung als Entschädigung ohne Nachweis fordern.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen. Hat der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Stellung der Abschlagsrechnung die Leistungen ausgeführt, für die eine Nachtragsvergütung vereinbart ist, ist diese ebenfalls in die jeweilige Abschlagsrechnung aufzunehmen und zu vergüten.
Jeder Abschlagsrechnung ist eine prüfbare Aufstellung der ausgeführten Leistungen mit Nachweisen beizufügen.
Abschlagszahlungen stellen keine Teilabnahmen dar.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Privatleuten und 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Kaufleuten zu berechnen.
Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Die Einspruchsfrist gegen von uns gestellte Forderungen beträgt 30 Tage nach erhalt der jeweiligen Rechnung.

§ 5 Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers.

Hat der Auftraggeber seinen Sitz bzw. Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Rudolstadt nicht ausschließlicher Gerichtsstand.
Ausschließliche Gerichtsstände, z.B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben unberührt. § 6 Sonstiges Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber Zahlungsansprüchen von KSR Kanalservice ist ausgeschlossen, soweit Gegenansprüche nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. KSR Kanalservice wird die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere Name/Firmierung, Adresse, Bankverbindung nur zum Zwecke der Vertragsdurchführung und Vertragsabwicklung erheben, nutzen, verarbeiten und speichern. Alle Daten werden vertraulich behandelt und nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben an Dritte weitergegeben.
Der Upload eines Projektes auf unseren Server, welcher über Ihren persönlichen Kundenzugang erfolgt, stellt eine verbindliche Auftragserteilung zur Panalyse dar, sofern im Vorfeld keine anders lautende Beauftragung erteilt wurde. Ihren persönlichen Kundenzugang, sofern nicht bereits vorhanden, erhalten Sie ausschließlich per Anfrage an uns.

                                                                                                                                                                       Stand: Juli 2022

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